Ein Autounfall - was tun?

Ein Ratgeber Ihrer Nestler & Förster GmbH. Drucken Sie sich diese Tipps aus und legen Sie sie ins Handschuhfach Ihres Fahrzeugs - aber erst, nachdem Sie sie durchgelesen haben.

Verhalten an der Unfallstelle

Notieren Sie bitte ...

Vorsicht: Unfallhelfer

Die Schadenmeldung

Sofortige telefonische Schadenmeldung an uns

Verhalten an der Unfallstelle

 

Nach einem Unfall sollten Sie Ruhe und Übersicht bewahren, um einen größeren Schaden zu verhüten.

1. Sichern Sie sofort die Unfallstelle. Bei geringfügigen Schäden müssen Sie darauf achten, dass der Verkehrsfluss nicht beeinträchtigt wird. Blockieren Sie also beispielsweise wegen eines zerbrochenen Scheinwerferglases keine Kreuzung, sondern fahren Sie an den Straßenrand. Markieren Sie unter Umständen die Unfallstelle und fotografieren Sie eventuell die Fahrzeugposition.

2. Versorgen Sie Verletzte, benachrichtigen Sie Arzt oder Krankenwagen.

3. Entstand ein großer Sachschaden oder wurde eine Person verletzt, rufen Sie die Polizei an die Unfallstelle. Achten Sie darauf, dass die Position der Fahrzeuge nicht verändert wird.

Haben Sie dies alles veranlasst, sollten Sie die für eine reibungslose und schnelle Schadenregulierung durch den Autoversicherer wichtigen Daten aufnehmen. Denn vollständige Angaben ersparen Rückfragen. Sie kommen dann schneller zu Ihrem Geld.

Notieren Sie bitte.

1. Amtliches Kennzeichen. Namen und Adressen der beteiligten Fahrer. Lassen Sie sich Ausweispapiere zeigen.

2. Versicherungsgesellschaft und Nummer des Versicherungsscheins; verlangen Sie Unterlagen. Sind die Daten nicht bekannt, hilft Ihnen die VDS Dienstleistungs GmbH.

3. Ort und Zeit des Unfalls.

4. Namen und Anschriften von Unfallzeugen.

5. Zeichnen Sie eine Unfallskizze. Fotografieren Sie nach Möglichkeit die Unfallstelle von verschiedenen Standpunkten aus.

6. Fertigen Sie ein Unfallprotokoll, das sowohl vom Schädiger als auch vom Geschädigten unterschrieben wird. Schildern Sie den Unfallhergang; überlassen Sie aber die rechtliche Beurteilung der Versicherungsgesellschaft.

7. Ist das gegnerische Fahrzeug im Ausland zugelassen, so fragen Sie nach der grünen Versicherungskarte. Für Fahrzeuge aus der EU und einigen anderen Ländern muss sie allerdings nicht mehr mitgeführt werden.

Vorsicht: Unfallhelfer

Hegen Sie gesundes Misstrauen gegen alle, die Ihnen schon an der Unfallstelle scheinbar kostenlos alle Sorgen um die Schadenregulierung und angeblichen Streit mit Versicherer, Werkstatt etc. abnehmen wollen. Unterschreiben Sie nicht voreilig irgendwelche Verträge oder Vollmachten. Unter Umständen müssen Sie nämlich Kosten, die diese Unfallhelfer zu Ihrem angeblichen Vorteil verursachen, selbst tragen.

Die Schadenmeldung

Nach einem Unfall kann der Autofahrer den Schadenersatz direkt von der Autohaftpflichtversicherung des Unfallschuldigen verlangen, er ist also nicht darauf angewiesen, zu warten, bis der Verursacher den Schaden meldet.

1. Setzen Sie sich sofort telefonisch oder schriftlich mit der örtlichen Niederlassung der Versicherung in Verbindung. Ist der Wagen nach dem Unfall noch verkehrstüchtig und befindet sich eine Schaden-Schnelldienst-Station der Versicherungsgesellschaft des Schädigers in Ihrer Nähe, so lassen Sie am einfachsten dort den Schadenumfang feststellen.

Sie können aber den Wagen auch zur nächstgelegenen Vertrags- oder Fachwerkstatt bringen bzw. abschleppen lassen. Fordern Sie dann die Versicherung auf, den Unfallschaden umgehend zu begutachten.

Damit Sie die Reparaturkosten nicht bei Abholung des Fahrzeugs aus eigener Tasche vorschießen müssen, verlangen Sie von der Werkstatt oder, falls dort nicht vorhanden, von der Versicherung eine Reparaturkosten-Übernahme-Erklärung. Liegt diese der Werkstatt vor, so rechnet sie direkt mit der Versicherung ab. Sie brauchen dann die Reparaturkosten nicht vorzuschießen.

Wurde bei dem Unfall eine Person nicht nur geringfügig verletzt oder sogar getötet, dann sollten die Angehörigen einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung der Interessen beauftragen. Die Kosten übernimmt die Haftpflichtversicherung des schuldigen Autofahrers.

2. Ist der Haftpflichtversicherer des Schädigers nicht bekannt, so können Sie diesen bei der VDS Dienstleistungs GmbH erfragen.

Die VDS Dienstleistungs GmbH erreichen sie bundesweit zum Ortstarif unter der Nummer:Zentralruf der Autoversicherer 0800 2502600

Sie können die VDS Dienstleistungs GmbH auch an Wochenenden und Feiertagen erreichen.

Der Zentralruf der Autoversicherer ermittelt unter der kostenfreien Rufnummer (0800) 25 026 00 die zuständige Versicherung des Unfallverursachers. Anrufer aus dem Ausland erreichen den Zentralruf unter +49 (40) 300 330 300.

3. Ist der Schädiger im Ausland versichert, dann melden Sie den Schaden an:

Deutsches Büro Grüne KartePostfach 10 14 0220009 HamburgTelefon 040 / 33 440-0Telefax 040 / 33 440-400

Nennen Sie bei Ihrer Schadenmeldung unbedingt:

  • Name und Anschrift des Schädigers
  • amtliches Kennzeichen seines Wagens
  • Name und Anschrift seiner Autoversicherung(wichtig: Doppel- oder Fotokopie der grünen bzw. rosaroten Karten vorlegen)
  • Unfalltag
  • Unfallort
  • Legen Sie Ihrem Schreiben eine Unfallskizze bei
  • Nennen Sie Adressen von Zeugen

4. Wenn der Unfallverursacher Fahrerflucht begangen hat oder nicht haftpflichtversichert ist oder der Schaden vorsätzlich und widerrechtlich herbeigeführt wurde, wenden Sie sich an den

Verein Verkehrsopferhilfe e.V.Glockengießerwall 120095 HamburgTelefon 040 / 30 180-0Telefax 040 / 30 180-700

Bei Schäden durch unversicherte Fahrzeuge oder bei vorsätzlicher Handlung des Verursachers zahlt die Verkehrsopferhilfe, als wäre der Schuldige mit der gesetzlichen Mindestdeckungssumme (bis zu 7,5 Millionen EUR für Personenschäden, bis zu 1,0 Millionen EUR für Sachschäden und 50.000,- EUR für Vermögensschäden) versichert.

Bei Unfällen mit Fahrerflucht gelten folgende Einschränkungen: Schäden am Auto und so genannte Sachfolgeschäden (z. B. Abschleppen, Mietwagenkosten) werden nicht ersetzt. Sonstige Sachschäden (Kleidung, Ladung, Gepäck, aber auch beispielsweise Schäden an Mauerwerk eines Hauses, Gartenzaun, Bepflanzung) werden ersetzt, wenn Sie über 500 Euro (Selbstbehalt) liegen. Schmerzensgeld wird nur gezahlt, wenn dies wegen der besonderen Schwere der Verletzung zur Vermeidung einer groben Unbilligkeit erforderlich ist.

5. Eigene Haftpflichtversicherung benachrichtigen.Wenn Sie sich an der Unfallstelle mit dem Unfallgegner über die Regulierung nicht einigen können, melden Sie den Schaden umgehend Ihrer Autohaftpflichtversicherung, auch wenn Sie glauben, der andere sei allein verantwortlich.

6. Ansprüche gegen Dritte. Denken Sie daran, dass für Unfallfolgen nicht allein die Haftpflichtversicherung eintritt. Je nach Lage des Falles müssen Sie informieren:

  • Kaskoversicherung
  • Insassenunfallversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Schutzbriefversicherung
  • Private Unfall- oder Lebensversicherung
  • Arbeitgeber
  • Gesetzliche oder private Krankenversicherung
  • Gesetzliche Renten- oder Unfallversicherung

HERAUSGEGEBEN VOM VERBANDDER SCHADENVERSICHERER e.V. (VdS)53044 BONN Sofortige telefonische Schadenmeldung.Damit die Schadenbearbeitung schnell erfolgen und die Versicherungsleistung umgehend an Sie ausgezahlt werden kann, bitten wir Sie, den Schaden sofort telefonisch bei unserer Neuschadenaufnahme oder über unsere Online-Schadenmeldung zu melden. Vor allem bei einem Haftpflichtschaden sollten Sie uns sofort unterrichten, damit wir Ihre Rechte und Interessen wirkungsvoll vertreten können.

Download Schadenmeldung Kraftfahrtversicherung

Download Kfz-EU-Unfallbericht  (für das Handschuhfach)

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Kontakt
Olaf mit Brille

Olaf List

Geschäftsführer Versicherungskaufmann (IHK)
0371 - 400 15 - 20
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